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Ausfinanzierung günstiger als erwartet

Dank boomender Börsen kommt die Ausfinanzierung des Anschlusses der Pensionskasse der Stadt Romanshorn an die Pensionskasse Thurgau mit rund 7,7 Millionen Franken günstiger als erwartet.

Am 27. September 2020 sagten 80 Prozent der Stimmberechtigten Ja zur Aufhebung der massiv unterdeckten Pensionskasse der Stadt Romanshorn (PKSR) und dem Anschluss an die Pensionskasse Thurgau per 1. Januar 2021. In der Abstimmungsbotschaft ging man bei der Bandbreite der Ausfinanzierungskosten noch von 8 bis 12 Millionen Franken aus. Unterdessen zeigt die provisorische Rechnung deutlich geringere Kosten von 7'731'647.88 Franken (Stadt 5'574'561.67 Franken, Pflegeheim 2'157'086.21 Franken), wie Stadtpräsident Roger Martin bei der Vorstellung der Jahresrechnung 2020 kürzlich aufzeigte.

Tatsächlich sind nicht nur die Kosten geringer, sondern die Mittel auch mehr wert: "Berechnungsgrundlage für den Einkauf bei der Pensionskasse Thurgau war ein Deckungsgrad von 100 Prozent. Dank der positiven Entwicklung an den Börsen sind es demgegenüber jedoch 102,4 Prozent", so Martin. "Damit kann sich Romanshorn von den Altlasten rund um die Pensionskasse Stadt Romanshorn sowie von der de facto unbegrenzten Staatsgarantie von 10 Millionen Franken, die nicht in den Büchern stand, befreien."

Bereits vor der Abstimmung gab der Stadtrat von Romanshorn im Sommer 2020 ein Haftungsgutachten bei einem unabhängigen Rechtsanwalt und Experten für berufliche Vorsorge in Auftrag. Ziel war eine Plausibilisierungsprüfung, ob das oberste Organ der PKSR oder einzelne Mitglieder desselben aufgrund ihres Handelns haftbar gemacht werden und eine Geltendmachung von Schadenersatzforderungen sinnvoll erscheinen könnte. Das Gutachten kommt zum Schluss: "(…) Es muss davon ausgegangen werden, dass sich das oberste Organ der PKSR  in den Jahren 2008 bis 2019 nicht haftbar gemacht hat. (…) Selbst wenn gewisse Entscheidungen oder Unterlassungen rückblickend gesehen unvorteilhaft waren und dazu geführt haben, dass die finanzielle Gesundung der PKSR verlangsamt wurde resp. mehr Zeit in Anspruch nahm."

Festgehalten wurde allerdings auch, dass es nicht ausgeschlossen sei, "dass bei einer vertieften Prüfung der Vermögensanlage (…) sowie einer Prüfung der Arbeit des Vermögensberaters und des Experten für berufliche Vorsorge eine Verantwortlichkeit festgestellt werden könnte." Aufgrund nur vager Aussichten und angesichts hoher zu erwartenden allfälligen Folgekosten hat der Stadtrat im Januar 2021 beschlossen, zu akzeptieren, dass keine Haftungsansprüche erfolgversprechend geltend gemacht werden können.

Medienmeldung vom 27.9.20: Ja zum Pensionskassen-Anschluss