Gastrozelte bis 24. Januar 2022 erlaubt
Zur Unterstützung der Gastronomiebranche hat der Stadtrat Romanshorn beschlossen, Restaurantbetreibern zeitlich limitiert das Aufstellen von Festzelten ohne Baubewilligung zu ermöglichen.
Statt einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren kann die Stadt auf ein schriftliches Gesuch an die Bauverwaltung eine bis zum 24. Januar 2022 gültige Temporärbewilligung erteilen. Diese liberale Praxis verfolgte der Stadtrat bereits im Frühling 2021. So können in Zelten mit auf beiden Seiten bis zur Hälfte offener Überdachung auch Gäste ohne Covid-Zertifikat unter Einhaltung der BAG-Vorschriften bewirtet werden. Die Nachtruhe gilt ab 22.00 Uhr, zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr müssen die Zelte geschlossen sein. Den Gastrobetrieben werden die Gesuchsformulare zugestellt.
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Download im Onlineschalter: www.romanshorn.ch/bausekretariat