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Gestaltungsplan Gärtliszälg wird nochmals aufgelegt

Der Gestaltungsplan Gärtliszälg wird wegen einer festgestellten Diskrepanz zwischen Planungsbericht und Plan bei den Gebäudehöhen während der ersten Auflage erneut öffentlich aufgelegt.

Die erste Auflage dauerte vom 17. September bis 6. Oktober 2021 und war unbestritten. Während der Vorprüfung und Mitwirkung waren die Angaben im Planungsbericht und im Plan korrekt. Bei der Erstellung der Dokumente für die Auflage passierte jedoch ein Fehler, was zur Diskrepanz bezüglich Gebäudehöhen führte. Deshalb wird der Gestaltungsplan nochmals öffentlich aufgelegt.

Die Planunterlagen sind vom 5. bis 24. November 2021 zu den Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung an der Bahnhofstrasse 13 einsehbar. Zusätzlich sind sämtliche Unterlagen auf der Homepage der Stadt Romanshorn www.romanshorn.ch/gestaltungsplan aufgeschaltet.

Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist beim Stadtrat Romanshorn schriftlich und begründet Einsprache erheben. Der Gestaltungsplan untersteht gemäss § 24 Abs. 3 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes dem fakultativen Referendum. Die nötigen Unterschriften sind innert Auflagefrist bei der Stadtkanzlei Romanshorn einzureichen.