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Gemeinsam gegen Neophyten

Wie jede Politische Gemeinde ist auch die Stadt Romanshorn zu Massnahmen gegen invasive Neophyten verpflichtet. Für Beratungen und Begutachtungen ist der Werkhof zuständig.

Gebietsfremde Organismen sind Pflanzen, Tiere, Pilze oder Mikroorganismen, die mit Hilfe des Menschen eingeführt oder unbeabsichtigt eingeschleppt wurden. Nur wenige dieser nicht einheimischen Organismen werden zum Problem. Bedingt durch ideale Lebensbedingungen, fehlende Konkurrenz oder Feinde, setzen sie sich hartnäckig durch und breiten sich schliesslich unkontrolliert aus. Sie verdrängen einheimische Arten und können ökologische, gesundheitliche, bauliche und wirtschaftliche Schäden verursachen. Sie verhalten sich invasiv.

In allen Gegenden der Schweiz kommen invasive gebietsfremde Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen) vor. Je nach lokalen Bedingungen und Organismenart kann die Ausbreitung so stark und problematisch werden, dass Bekämpfungsmassnahmen dringend notwendig werden. Aufgrund der mittlerweile breiten Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit invasiven Neophyten ist es wichtig, präventiv zu handeln. Das bedeutet insbesondere, potenziell schädliche Organismen zu erfassen und zu beobachten.

Derzeit besonders verbreitet: Einjähriges Berufkraut. Bilder: Stadt Romanshorn/Christian Brönimann

Mittels Priorisierung und fachlich abgestützter Strategie kann der problematischen Ausbreitung frühzeitig und effektiv entgegengewirkt werden. Die zögerliche oder zu wenig konsequente Bekämpfung kann später zu hohen Kosten führen, wenn stark angewachsene Bestände mit grossem Aufwand bekämpft werden müssen. Nachhaltige Bekämpfungserfolge bedingen meist ein langfristiges Engagement. Zentral dabei sind regelmässige Nachkontrollen, oft über mehrere Jahre.

Nebst den vielfältigen Aufgaben von Bund und Kanton haben auch die Politischen Gemeinden in diesem Auftrag ihre Aufgaben. Die Politischen Gemeinden müssen gemäss den rechtlichen Grundlagen in ihrem eigenen Aufgabenbereich Massnahmen zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Organismen treffen (Art. 52 Abs. 1 FrSV). Dies umfasst die Erhebung, Beobachtung, Bekämpfung und korrekte Entsorgung von Neophyten im Rahmen ihrer Zuständigkeit, z. B. in Naturschutzgebieten, an Ufern von Weihern und Seen, bei Wasserbauprojekten, beim Strassenbau sowie beim Gewässer- und Strassenunterhalt. Jede Gemeinde verfügt seit 2014 über eine Neophyten-Ansprechperson. Diese berät die Amtsstellen sowie Privatpersonen.

Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Grundstücken sind verpflichtet, invasive gebietsfremde Organismen sachgerecht zu bekämpfen und deren Ausbreitung zu verhindern. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit kantonalen Ämtern und der Politischen Gemeinde.

Schmalblättriges Greiskraut.

Ziel der Massnahmen ist es, Menschen und Tiere vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch invasive gebietsfremde Organismen zu schützen, die heimische Artenvielfalt zu erhalten, Schäden an Infrastrukturen und Bauten zu verhindern sowie unumgängliche Kosten zur Bekämpfung möglichst effektiv einzusetzen.

Helfen Sie invasive gebietsfremde Organismen zu bekämpfen und befolgen Sie mindestens die allgemeinen Regeln:

  • Keine invasiven Neophyten neu pflanzen
  • Vorhandene Problempflanzen wenn immer möglich entfernen. Es kann mehrere Jahre dauern, bis ein Bestand definitiv beseitigt ist
  • Problempflanzen nicht absamen lassen! Blütenständer vor der Samenreife abschneiden
  • Kein Pflanzenmaterial aus dem Garten in der freien Natur deponieren
  • Wurzeln und Samenstände von invasiven Neophyten im Kehricht entsorgen, nicht kompostieren
  • Keine Pflanzen oder Erde aus dem Ausland einführen
  • Bei der Grünabfuhr werden die Pflanzen mit höherer Temperatur verarbeitet als bei der Kompostierung im eigenen Garten. Dadurch wird die weitere Verschleppung der Pflanzen verhindert
Amerikanische Goldrute.

Weitere Informationen und Erkennungshilfen:
www.neophyten-schweiz.ch
www.infoflora.ch
www.umwelt.tg.ch

Kontakt und Beratung Stadt Romanshorn:
Werkhof
058 346 83 76
werkhof@romanshorn.ch