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Öffentliche Mitwirkung zu Teilzonenplanänderung und Verkehrslinienplan

Voraussetzung für den Neubau einer Mehrzweckhalle ist eine Teilzonenplanänderung. Bis 30. November 2022 läuft dazu eine öffentliche Mitwirkung. Gleichzeitig kann man sich auch zur geplanten Anpassung des Verkehrslinienplans Weitenzelg äussern.

Betroffen ist die Parzelle mit der Nummer 824 im Gebiet Bach zwischen der Kreuzlingerstrasse und dem bestehenden Bildungs- und Bewegungscampus. Auf diesen Standort hatte sich die Stadt 2016 zusammen mit der Primar- und Sekundarschule geeinigt und das Grundstück 2019 vorsorglich gesichert. Argumente dafür waren unter anderem die Verkehrserschliessung und der Bezug zu den bestehenden Aussensportanlagen.

Parallel zur Standortevaluation erfolgte die Überarbeitung des Zonenplans. Bereits im Rahmen dieser Revision war klar, dass kurz- bis mittelfristig die Erstellung einer neuen Mehrzweckhalle an diesem Standort möglich wäre. Hingegen wurde eine vorsorgliche Umzonung als unzweckmässig erachtet und wäre mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden gewesen. Die Konkretisierung des Projekts "Schärenkreuzer" mit der Volksabstimmung voraussichtlich am 18. Juni 2023 lässt eine Teilzonenplanänderung nun als sinnvoll erscheinen.

Vorgesehen am betreffenden Standort ist die Überführung der zugrundeliegenden Wohnzone W3 und der Wohn- und Arbeitszone WA3 in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Planung beruht auf der zukünftigen Rechtsgrundlage beziehungsweise dem neuen Zonenplan. Das bedeutet, dass eine Baubewilligung für die Mehrzweckhalle erst mit oder nach der Inkraftsetzung der Ortsplanungsrevision möglich ist. Dessen ungeachtet soll die Umzonung den regulären Verfahrensweg nehmen.

Im "Verkehrslinienplan Weitenzelg" ist die Weiterführung der von Südwesten kommenden Weitenzelgstrasse in einer Kurve zur Kreuzlingerstrasse angedacht. Diese Weiterführung wird mit der geplanten Umzonung und der Erstellung einer Mehrzweckhalle obsolet und wird geändert. Zudem soll der nicht benötigte Wendeplatz am Gotthelfweg aus dem Plan entfernt werden.

Die öffentliche Mitwirkung dauert vom 28. Oktober bis 30. November 2022. Die Unterlagen können bei der Bauverwaltung Romanshorn eingesehen werden.

Die Parzelle Nr. 824 – hier soll die geplante Mehrzweckhalle stehen. Bild: Stadt Romanshorn