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Erneuerungswahlen 2023 der Stadt Romanshorn

Die Amtsdauer des Stadtpräsidenten und der übrigen Mitglieder des Stadtrates läuft am 31. Mai 2023 ab, ebenso die der Rechnungsprüfungskommission sowie der Urnenoffiziantinnen und -offizianten und Suppleantinnen und Suppleanten. Wahlvorschläge zur Aufnahme auf die Namenliste für die Erneuerungswahlen am 12. März 2023 sind bis spätestens 16. Januar 2023 an die Stadtkanzlei Romanshorn zu richten.

Die Stimmberechtigten wählen eine Stadtpräsidentin oder einen Stadtpräsidenten und die übrigen acht Mitglieder des Stadtrates für die Amtsdauer 2023 bis 2027 nach dem Majorzwahlverfahren.

Ebenfalls im Majorzwahlverfahren für die Amtsdauer 2023 bis 2027 gewählt werden fünf Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission, elf Urnenoffizianten und fünf Suppleanten. Hier ist eine Stille Wahl möglich, sofern bis 16. Januar 2023 ebenso viele gültige Vorschläge eingehen wie Sitze zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, wird die Wahl am 12. März 2023 an der Urne durchgeführt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für alle Ämter findet am 16. April 2023 statt.

Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen zur Aufnahme auf die Namenliste sind bis spätestens am 55. Tag vor dem Abstimmungstag, also bis 16. Januar 2023, an die Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 19, 8590 Romanshorn, zu richten.

Die Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 19, 8590 Romanshorn, kanzlei@romanshorn.ch, 058 346 83 43 oder unter www.romanshorn.ch/abstimmung bezogen werden.  

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Inserat "Stille Wahl bzw. Majorzwahl Rechnungsprüfungskommission", Urnenoffizianten und Suppleanten"
Inserat "Erneuerungswahlen 2023 Stadtrat und Stadtpräsidium"

Stadtverwaltung an der Bahnhofstrasse 19. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller