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Reminder Erneuerungswahlen: Eingabefrist bis 5. Oktober 2026

Für die kommenden Gesamterneuerungswahlen der Stadt Romanshorn vom 29. November 2026 für die Legislaturperiode 2027 bis 2031 läuft die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen noch bis 5. Oktober 2026.

Bereits sind verschiedene Kandidaturen für die Behörden und Kommissionen eingegangen. Weitere Kandidaturen können für sämtliche zu wählenden Behörden und Kommissionen eingereicht werden.

Insbesondere für die Einbürgerungskommission und das Wahlbüro sind zusätzliche Kandidaturen erwünscht. Interessierte Romanshorner Stimmberechtigte sind deshalb eingeladen, eine Kandidatur für eine dieser Aufgaben zu prüfen. 

Die entsprechenden Formulare und weitere Informationen sind online oder bei der Stadtkanzlei verfügbar: www.romanshorn.ch/wahlen

Stadtverwaltung an der Bahnhofstrasse 19. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller

 

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