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Umsetzung Verkehrsanordnungen Innenstad

Für die Änderung an Einbahnregelungen in der Innenstadt im Bereich Alleestrasse, Rütistrasse, Mittlere Gas-se stellte der Stadtrat am 11. September 2018 beim Department für Bau und Umwelt (DBU) Antrag auf Ge-nehmigung. Das DBU erteilte diese am 2. Oktober 2018 für die Änderungen und lud die Stadt ein, den Ent-scheid im Seeblick zu publizieren. Innert der Auflagefrist gingen keine Beschwerden beim Verwaltungsgericht ein, womit der Entscheid des DBU rechtskräftig ist.

Umsetzung Änderungen an Einbahnregelungen in der Innenstadt durch den Werkhof
Das im Sommer/Herbst 2017 von der Stadt als Versuch umgesetzte Verkehrsregime wird demzufolge beibehalten. In diesem Zusammenhang werden einzelne Signaltafeln und Bodenmarkierungen gemäss Auflageprojekt angepasst. Dies wird in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter des Werkhofs erfolgen.

Einbahnregelung und Sackgasse Sternenstrasse und Bankstrasse pendent
Die Verkehrsanordnung in der Bankstrasse wurde am 6. Juli 2018 als Antrag des Stadtrates an das DBU publiziert. Gegen diese Verkehrsanordnung, die im Wesentlichen die Überführung der befristeten in eine definitive Verkehrsanordnung des DBU umfasste, gingen beim kantonalen Tiefbauamt über 80 Einwendungen ein. Der Kanton lud die Stadt deshalb ein, mit den Einwendern eine genehmigungsfähige Lösung zu finden. Zudem verlangte der Kanton Verkehrszählungen in der Hafenstrasse, um eine qualifizierte Aussage zu den von Anwohnern der Hafenstrasse befürchteten Verkehrsverlagerungen zu erhalten.

 

Interpretation der Verkehrszählungen durch ein Ingenieurbüro
Seit dem 14. September 2018 zählt das Messgerät der Stadt die Verkehrsmengen an der Hafenstrasse und misst die Geschwindigkeiten. Bis am 6. Dezember 2018 war die Bankstrasse baustellenbedingt gesperrt. Damit verfügt die Stadt über eine längere Messperiode mit/ohne Sperre Bankstrasse. Die Verkehrskommission hat am 13. Dezember 2018 von den ersten Messreihen Kenntnis genommen und den Auftrag erteilt, die Messreihe weiterzuführen und für die nächste Sitzung vom 21. Februar 2019 gemäss Antrag des Kantons durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro interpretieren zu lassen.

 

Entscheidungsgrundlagen für die definitive Verkehrsanordnung Bankstrasse
Der Stadtrat wird sich voraussichtlich im März 2019 mit den Empfehlungen der Verkehrskommission für die pendenten Massnahmen befassen. Vor dem Antrag an den Kanton ist eine öffentliche Veranstaltung am Abend des 18. März 2019 vorgesehen. Ziel ist es, dass der Entscheid des Kantons über die definitive Verkehrsanordnung Bankstrasse sich auf einen breiten Konsens abstützen kann und Beschwerden an das Verwaltungsgericht vermieden werden können.

 

Gutachten für die Verkehrsberuhigung Hafenstrasse
Die Verkehrskommission hat sich ebenfalls mit Massnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Hafenstrasse befasst. Die bereits erhobenen Verkehrsmessungen dienen der Definition der notwendigen baulichen Massnahmen. Mit dem Budget 2019 wurden finanzielle Mittel für die notwendigen externen Gutachten und erste einfache Umsetzungsmassnahmen gesprochen.

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