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2. Wahlgang am 31. März 2019: Es braucht keine Namensliste

Die Stimmberechtigten haben vergangene Woche die Wahlunterlagen für den zweiten Wahlgang am 31. März 2019 erhalten. Einige Personen haben sich bei der Stadt gemeldet und vermissen die Namensliste. Gemäss Kantonalem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht § 42 Abs. 2 wird beim zweiten Wahlgang lediglich ein leerer Stimmzettel ohne Namensliste den Stimmberechtigten zugestellt.

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