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IPV: Auf Einreichefrist achten

Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung. Massgebend für deren Festlegung ist die provisorische Steuerrechnung 2018 per Stichtag 31. Dezember 2018. Antragsformulare 2019 müssen bis 31. Dezember 2019 eingereicht werden. Bei nicht fristgerechter Einreichung kann auch keine Neubemessung aufgrund der steuerlichen Schlussrechnung mehr verlangt werden. Mehr Informationen zum Thema gibt es unter www.romanshorn.ch beim Online-Schalter der Krankenkassenkontrollstelle Romanshorn oder unter 058 346 83 11.

Stadt Romanshorn

 

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