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Zugang zum See und längerer Freilauf für Romanshorner Hunde

An seiner Sitzung vom 2. Juli hat sich der Stadtrat dafür entschieden die Leinenpflicht für Hunde auf der Surfwiese zu lockern, auch sprach er sich dafür aus, dass die Hunde ein Plätzchen am See erhalten sollen, wo sie ungehinderten Zugang zum Wasser haben. Dies wird nun auf den 1. August 2019 für einen einjährigen Versuchsbetrieb umgesetzt.

 

Surfwiese als Multifunktionswiese

Die Surfwiese ist seit langem ein Ort, wo zahlreiche unterschiedliche Nutzer aufeinandertreffen. Ob Kanu-Club-Mitglieder, Parkierende, Sonnenhungrige oder Hunde mit ihren Besitzern. Die Letzteren konnten ihre Tiere aber nur zu bestimmten Zeiten freilaufen lassen. In einem einjährigen Versuchsbetrieb, der am 1. August 2019 startet, soll nun getestet werden wie sich das Miteinander auf der Surfwiese mit der gelockerten Leinenpflicht entwickelt.

Neu gilt die Leinenpflicht von Mai bis September von 12 bis 19 Uhr. In dieser Zeit sind Hunde auf der Surfwiese an der Leine zu führen. Während den übrigen Zeiten können die Tiere ihren Freilauf geniessen, es gilt jedoch auf die übrigen Nutzer Rücksicht zu nehmen. Im Besonderen zu erwähnen sind parkierende Fahrzeuge, wo eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme geboten ist. Ebenso wird von den Hundehaltenden erwartet, dass Sie sich an ihre gesetzlichen Pflichten halten und auch die Hinterlassenschaften ihrer Tiere sachgemäss aufnehmen und entsorgen.

Ein Plätzchen am See für die Vierbeiner

Zusätzlich hat sich der Stadtrat entschieden einen Wiesenabschnitt mit Seeanstoss als Hundezone auszuscheiden. Auch dies in einem einjährigen Testbetrieb laufend ab dem 1. August. Das dreieckige Wiesenstück befindet sich unterhalb der Minigolfanlage direkt vor den im Sommer verschlossenen Toren des Seebads. Dort können sich die Hunde frei bewegen und haben auch einen direkten Seezugang. Dieser ist durch Gitter vom übrigen Parkbereich abgegrenzt. Auch bei diesem Bereich handelt es sich um ein Gebiet das multifunktional genutzt wird. So finden sich dort Spazierende wie auch Sonnenhungrige, die dieses Fleckchen für sich in Anspruch nehmen. Auch die Anlieferung des Seebad Restaurants erfolgt über diesen Bereich und bei einem Notfall im Seebad, erfolgt die Zufahrt der Rettungsdienste ebenfalls via die neue Hundezone. Darum gilt auch hier: Es ist gegenseitig auf einander Rücksicht zu nehmen. In diesem als Hundezone bezeichneten Gebiet können sich die Tiere frei bewegen. Es gilt aber zu beachten, dass in der direkt angrenzenden Parkanlage eine generelle gesetzliche Leinenpflicht herrscht, welche regelmässig kontrolliert wird und Verstösse geahndet werden.

Der Stadtrat hofft, dass mit diesem Entgegenkommen für die Hunde und ihre Halter auch der Respekt gegenüber den geltenden Regeln verbessert wird und am 31. Juli 2020 eine positive Bilanz über den einjährigen Versuchsbetrieb gezogen werden kann.

Längerer Freilauf und neue Hundezone in Romanshorn: Situation Surfwiese Hundezone

 

Romanshorn, 30. Juli 2019

Ressort Ordnung und Sicherheit

 

Kontakt:

kanzlei@romanshorn.ch Telefon 058 346 83 43

Stadtverwaltung Romanshorn, Telefon 058 346 83 83

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