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Stadtrat prüft Einsprachen gegen 5G-Antenne

Gegen den Neubau einer Mobilfunkanlage sowie den Ersatz des Beleuchtungskandelabers an der Badstrasse 50 beim Romanshorner Seebad sind bis Ende der gesetzlichen Einsprachefrist am 28. August 2019 eine Sammeleinsprache mit rund 370 Unterschriften und 9 Einzeleinsprachen bei der Stadt eingegangen. Grundeigentümerin der Parzelle ist die Politische Gemeinde Romanshorn, Bauherrin die Swisscom AG. 

Der Stadtrat hat Verständnis für die Verunsicherung der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Bau einer 5G-Antenne und wird die Einsprachen sorgfältig prüfen. Er weist allerdings auch darauf hin, dass die Stadt bei der Bewilligung keinen eigentlichen Spielraum hat: Mobilfunkantennen sind bundes- und kantonalrechtlich abschliessend geregelt. Sofern alle einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben erfüllt sind, besteht von Gesetzes wegen ein Anspruch auf Bewilligung. 

Dies hielt auch die Thurgauer Regierung in der Beanwortung von zwei Anfragen im Grossen Rat im Juni 2019 fest, die ein Vollzugsmoratorium forderten. Änderungs- und Baugesuche für Antennen würden zwar vom kantonalen Amt für Umwelt geprüft und bewilligt, dies geschehe jedoch gemäss Kritierien des Bundes. 

Stadt Romanshorn
Ressort Ortsplanung und Baurecht


Romanshorn, 6. September 2019
 

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