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Stadtrat überprüft Verkehrsanordnung

Der Stadtrat Romanshorn hat ein Wiedererwägungsgesuch der in der Bevölkerung kontrovers diskutierten Verkehrsanordnung an der Sternen- und Bankstrasse gutgeheissen.


Das kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) hatte das Verkehrsregime mit Einbahnregelung und Sackgasse im Frühling 2019 genehmigt, die Stadt den Entscheid am 17. Mai 2019 im amtlichen Publikationsorgan publiziert. Während der Beschwerdefrist gingen beim Verwaltungsgericht mehrere Beschwerden gegen die Anordnung sowie ein Wiedererwägungsgesuch von sechzehn Einwohnern ein. Dieses verlangte, dass das DBU die Verkehrsanordnung zur Neubeurteilung und neuerlichen Antragstellung an den Stadtrat zurückweist. Dabei sei den Bedürfnissen betroffener Anwohner Rechnung zu tragen.

Der seit 1. Juni 2019 amtierende Stadtrat hat sich an seiner Sitzung vom 10. August 2019 mit den bestehenden Grundlagen auseinandergesetzt und entschieden, die Verkehrsanordnung erneut zu überprüfen. Das Wiedererwägungsgesuch wurde demzufolge gutgeheissen. Die Behörde nimmt den Marschhalt zum Anlass, die Gesamtsituation im Bereich der Sternen- und Bankstrasse verkehrsplanerisch neu zu beurteilen. Zudem sollen flankierende Massnahmen für die Hafenstrasse geprüft werden.

Der Rückbau auf den Stand vor dem Bodanneubau wird aber nur eine Zwischenlösung darstellen. Der Stadtrat wird bei der Erarbeitung der neuen Verkehrsanordnung der Bürgerpartizipation Rechnung tragen. Zudem führt das DBU vor dem Erlass von Verkehrsanordnungen in der Regel ein Einwendungsverfahren durch, welches wichtige Hinweise auf die Akzeptanz möglicher Massnahmen geben kann.

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