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Sozialhilfe bei finanziellen Notlagen

Wenn Einzelpersonen oder Familien aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, aus Erwerbseinkommen oder einem Ersatzeinkommen (Arbeitslosenentschädigung, Kranken- oder Unfalltaggelder, Rente) ihren Lebensunterhalt selber zu finanzieren, bietet die Sozialhilfe ein als vorübergehend gedachtes Auffangnetz. Bei Unterstützung durch Sozialhilfe werden Miet-, Lebenshaltungs- und Gesundheitskosten berücksichtigt, allerdings nicht in beliebiger Höhe, sondern gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Kantons Thurgau und der Fürsorgebehörde Romanshorn, wobei auch die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS massgebend sind.

In einer finanziellen Notlage kann beim Sozialamt auf in der Regel persönliche Vorsprache hin ein Sozialhilfeantrag bezogen werden; dieser wird zusammen mit den notwendigen Unterlagen geprüft, wobei andere Finanzierungsmöglichkeiten (Versicherungsleistungen, eigenes Einkommen und Vermögen, Unterstützung von Verwandten) immer vorrangig sind.