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Umzug innerhalb Romanshorn

Sie ziehen innerhalb von Romanshorn um an eine neue Adresse oder innerhalb der aktuellen Liegenschaft in eine andere Wohnung.
Die Meldefrist für den Umzug beträgt 14 Tage. Die Mitteilung kann online via eUmzug oder persönlich am Schalter vorgenommen werden.
Ausländische Staatsangehörige mit einem "alten" Ausländerausweis in Papierform, müssen am Schalter ihren Ausländerausweis vorlegen, um die Adressänderung vornehmen zu können. Hierbei fallen Gebühren an, welche das Migrationsamt des Kantons Thurgau festgelegt hat. Das Einwohneramt ist für das Inkasso zuständig und zieht die Gebühr bei Einreichung des Ausländerausweises ein.

Bitte denken Sie daran auch das EW Romanshorn zu informieren http://www.ewromanshorn.ch/kontakt/umzugsmeldung.html, damit die Verbrauchszähler rechtzeitig abgelesen werden können.