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Lebensbescheinigung

Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einer Rentenkasse im Ausland, erforderlich sein.
Die Lebensbescheinigung erstellt das Einwohneramt.
Für eine Lebensbescheinigung muss die bezeichnete Person persönlich am Schalter erscheinen.
Die Lebensbescheinigung auf vorgedruckten Unterlagen erfolgt kostenlos. Ein Ausdruck aus dem elektronischen Einwohnerregister ist gebührenpflichtig, Ziffer 6 des Gebührenreglementes.