Direkt zum Inhalt springen

Bewilligungen auf öffentlichem Grund

Für die Durchführung einer Veranstaltung auf städtischem Boden bzw. auf öffentlichem Grund ist eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch muss mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung bei der Stadtkanzlei Romanshorn, Bahnhofstrasse 19, 8590 Romanshorn, eingereicht werden.
Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig:
Art der Veranstaltung, Ort, Datum, Dauer sowie Aufbauten und Einrichtungen. Sollte die Absicht bestehen Lautsprecher- und Verstärkeranlagen zu benützen, ist auch dies bei Gesucheingabe bekannt zu geben. Für die Bewilligungserteilung werden Gebühren erhoben. Beachten Sie auch, dass die Abgabe von gebranntem Alkohol der Gastronomiegesetzgebung untersteht und demgemäss bewilligt werden muss, zudem werden separate Gebühren fällig. Gesuchsformular

Auch die Nutzung des öffentlichen Grundes für den Betrieb von Aussengastronomie oder das Aufstellen von Werbeständern und Warenauslagen (gesteigerter Gemeingebrauch) ist gemäss §34 des Gesetzes über Strassen und Wege  bewilligungspflichtig. Die Gebührenansätze für die Nutzung sind im Gebührenreglement  in den Ziffern 422 bis 424 geregelt. Unsere Leitlinien beschreiben die Art und Weise der Nutzungen und regeln die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.


Stadtkanzlei
Bahnhofstrasse 19
8590 Romanshorn

Zugehöriger Online-Schalter-Artikel