Gastronomiefachstelle
Die Stadtverwaltung ist zuständig für die Bearbeitung aller Gastrononomieangelegenheiten.
Gerne erteilen Ihnen unsere Mitarbeitenden Auskünfte zu den verschiedenen Patentarten, den einzureichenden Gesuchunterlagen sowie zum Miteinbezug bezüglich der weiteren Kontrollinstanzen, welche in das Bewilligungsprozedere miteinbezogen werden müssen. Ebenso erhalten Sie Auskünfte zur Nutzung des öffentlichen Raumes für die Aussengastronomie (gesteigerter Gemeingebrauch).
Bitte bedenken Sie, dass ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches bis zur eigentlichen Bewilligungserteilung ca. 2 Monate vergehen.
Die gesetzlichen Grundlagen und weitergehende Informationen finden Sie unten stehend:
- Beratung in Gastronomiefragen:
Departement für Justiz und Sicherheit - Beantragung einer Gastronomiebewilligung mit oder ohne Alkoholverkauf für:
- Beherbergungsbetriebe
- Restaurationsbetriebe
- Gelegenheitswirtschaftsbetriebe
- Kioskwirtschaftsbetriebe
- Handel mit Alkohol
- Gesetzgebung:
Gastgewerbegesetz
Gastgewerbeverordnung - Spielautomaten
- Nutzung des öffentlichen Grundes (gesteigerter Gemeingebrauch)