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Amtliche Wohnungsabnahmen

Rechnen Sie bei der bevorstehenden Wohnungsabgabe mit Problemen und möchten Sie eine neutrale Person beiziehen? Das Amt für Sicherheit führt amtliche Wohnungsabnahmen durch. Eine Wohnungsabnahme ist kostenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass die amtliche Wohnungsabnahme eine reine Bestandesaufnahme ohne weitere Dienstleistungen ist. Alternativ bieten Ihnen auch Fachpersonen des Mieterverbandes MV (www.mieterverband.ch) oder des Hauseigentümerverbandes (www.hev-tg.ch) Hilfe an.

Kosten

Gemäss Ziffer 73, Gebührentarif der Politischen Gemeinde Romanshorn

Terminierung

Bitte nehmen Sie mindestens einen Monat vor der Wohnungsübergabe Kontakt mit uns auf, damit wir rechtzeitig terminieren können. Für die Vorbereitung der Wohnungsabnahme benötigen wir von Ihnen folgendes:

  • Wohnungsübergabeprotokoll bei Antritt des Mietverhältnisses
  • Mietvertrag
  • Kündigungsschreiben

Weiterführende Informationen