Amtliche Wohnungsabnahmen
Das Amt für Sicherheit führt amtliche Abnahmen von Wohnungen bei Beendigung eines Mietverhältnisses durch. Dabei wird der Ist-Zustand aufgenommen, jedoch keine Wertschätzungen von zur Wohnung gehörendem Inventar abgegeben.
Kontakieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie eine amtliche Wohnungsabnahme wünschen, damit wir rechtzeitig terminieren können.
Weiterführende Informationen:
Obligationsrecht, Art. 253 - 274
Mietrecht