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Identitätskarte – Bestellung bei der Wohngemeinde

Eine neue Identitätskarte können Sie beim Einwohneramt beantragen. Die Antragstellung können Sie zu den Öffnungszeiten am Schalter im Stadthaus an der Bahnhofstrasse 19 vornehmen. Dafür müssen Sie wie folgt vorgehen, resp. folgende Unterlagen vorlegen:

  • Persönliches Erscheinen
  • Alte Identitätskarte (bei Verlust der Identitätskarte bringen Sie uns bitte die Verlustanzeige der Polizei)
  • Aktuelles Passfoto (nicht älter als ein Jahr) / kann auch vor Ort per Handy aufgenommen werden – weitere Angaben zu den Qualitätskriterien der Fotografie finden Sie auf der Fotomustertafel
  • Ab dem 7. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit müssen Kinder und beide Elternteile den Antrag unterschreiben
    (Für die Beantragung einer Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste unerlässlich. Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel und einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.) Einwilligungserklärung
  • Die Lieferfrist für die Identitätskarte beträgt maximal 15 Arbeitstage
  • Bezahlung der Identitätskarte:
    Erwachsene (Gültigkeit der Identitätskarte: 10 Jahre): Fr. 70.- (inkl. Porto)
    Kinder/Jugentliche bis 18 Jahre (Gültigkeit der Identitätskarte: 5 Jahre): Fr. 35.- (inkl. Porto)
    Die Gebühren müssen bei der Beantragung am Schalter bezahlt werden.

Sie haben auch die Möglichkeit die Identitätskarte in Kombination mit dem Schweizerischen Pass beim Kantonalen Passbüro zu beantragen. Folgen Sie dafür bitte diesem Link Passantrag.

Informationen zur Antragstellung Pass 22

Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des eidgenössischen Departementes für Justiz und Polizei: www.schweizerpass.ch

Provisorischer Pass:

Ein Provisorischer Pass (Notpass) ist bei der Kantonalen Ausweisstelle oder auf dem Flughafen erhältlich.