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Hundekontrolle

    Hunderegistrierung

    Für die Anmeldung eines Hundes legen Sie uns bitte am Schalter folgende Unterlagen vor:

    • Heimtierpass
    • Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssummer über mindestens 3 Millionen Franken
    • Hundeerziehungskurs; zu erbringen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes
    • Bezahlung der anteilmässigen Hundesteuer gem. Ziffer 70 ff. des Gebührentarifes; fällig ab Erreichen des Alters von 5 Monaten des Hundes   

    Mutationsmeldungen

    Bitte teilen Sie uns mit, wenn der oder die Halter/in des Hundes wechselt. Wenn Sie wegziehen, erwähnen Sie bitte die Hundehaltung, damit wir diese Mutation gleichzeitig vornehmen können. Wenn Ihr Hund stirbt, teilen Sie uns bitte telefonisch oder via E-Mail einwohneramt@romanshorn.ch das Sterbedatum mit.

    Weiterführende Informationen