Hundekontrolle
Hunderegistrierung
Für die Anmeldung eines Hundes legen Sie uns bitte am Schalter folgende Unterlagen vor:
- Heimtierpass
- Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssummer über mindestens 3 Millionen Franken
- Hundeerziehungskurs; zu erbringen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes
- Bezahlung der anteilmässigen Hundesteuer gem. Ziffer 70 ff. des Gebührentarifes; fällig ab Erreichen des Alters von 5 Monaten des Hundes
Mutationsmeldungen
Bitte teilen Sie uns mit, wenn der oder die Halter/in des Hundes wechselt. Wenn Sie wegziehen, erwähnen Sie bitte die Hundehaltung, damit wir diese Mutation gleichzeitig vornehmen können. Wenn Ihr Hund stirbt, teilen Sie uns bitte telefonisch oder via E-Mail einwohneramt@romanshorn.ch das Sterbedatum mit.
Weiterführende Informationen