Krankenversicherungspflicht und Prämienverbilligung
Seit 1996 besteht in der Schweiz die Krankenversicherungspflicht. Die Einwohnerdienste überprüfen deren Einhaltung.
Aufgaben der Krankenkassenkontrollstelle
- Prüfung der Einhaltung der Versicherungspflicht des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und der Krankenversicherungsverordnung (KVV)
- Zwangszuweisung an einen Krankenversicherer bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- Grenzgänger/Kurzaufenthaltsbewilligung L: Überprüfung bezüglich die Befreiung von der Schweizerischen Krankenversicherungspflicht
Individuelle Prämienverbilligung
- Informationen und das Merkblatt zur Prämienverbilligung finden Sie beim Amt für Gesundheit, Rubrik Merkblätter
- Entgegennehmen und Bearbeiten der Antragsformulare
- Prüfung und Berechnung des Prämienverbilligungsanspruches
- Entgegennehmen und Bearbeiten von Anträgen auf Neubemessung der Prämienverbilligung
Weiterführende Informationen
- Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau
- comparis.ch
- santéservices (Branchenorganisation der Schweizerischen Krankenversicherer)
- Ombudsstelle Krankenversicherung
- Prämienrechner Bundesamt für Gesundheit BAG