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Krankenversicherungspflicht und Prämienverbilligung

Seit 1996 besteht in der Schweiz die Krankenversicherungspflicht. Die Einwohnerdienste überprüfen deren Einhaltung.

Aufgaben der Krankenkassenkontrollstelle

  • Prüfung der Einhaltung der Versicherungspflicht des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) und der Krankenversicherungsverordnung (KVV)
  • Zwangszuweisung an einen Krankenversicherer bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben
  • Grenzgänger/Kurzaufenthaltsbewilligung L: Überprüfung bezüglich die Befreiung von der Schweizerischen Krankenversicherungspflicht
  • Individuelle Prämienverbilligung:

    - Informationen und das Merkblatt zur Prämienverbilligung finden Sie beim Amt für Gesundheit, Rubrik Merkblätter
    - Entgegennehmen und Bearbeiten der Antragsformulare
    - Prüfung und Berechnung des Prämienverbilligungsanspruches
    - Entgegennehmen und Bearbeiten von Anträgen auf Neubemessung der Prämienverbilligung

Weiterführende Informationen

Amt für Gesundheit TG
Comparis.ch
Santesuisse (Branchenorganisation der Schweizerischen Krankenversicherer)
Ombudsstelle Krankenversicherung
Prämienrechner Bundesamt für Gesundheit