Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung kann für Rentenzwecke, insbesondere bei einer Rentenkasse im Ausland, erforderlich sein. Sie wird durch das Einwohneramt ausgestellt. Für eine Lebensbescheinigung muss die bezeichnete Person persönlich am Schalter erscheinen. Die Lebensbescheinigung auf vorgedruckten Unterlagen erfolgt kostenlos. Ein Ausdruck aus dem elektronischen Einwohnerregister ist gebührenpflichtig, Ziffer 106 des Gebührentarifes.