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Bewilligungen auf öffentlichem Grund

Für die Durchführung einer Veranstaltung auf städtischem Boden bzw. auf öffentlichem Grund ist eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuchsformular muss mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung beim Amt für Sicherheit, Bahnhofstrasse 19, 8590 Romanshorn, eingereicht werden. Bei Fragen erreichen Sie uns unter 058 346 83 17 oder sicherheit@romanshorn.ch.

Auch die Nutzung des öffentlichen Grundes für den Betrieb von Aussengastronomie oder das Aufstellen von Werbeständern und Warenauslagen (gesteigerter Gemeingebrauch) ist gemäss §34 des Gesetzes über Strassen und Wege bewilligungspflichtig. Die Gebührenansätze für die Nutzung sind im Gebührenreglement in den Ziffern 422 bis 424 geregelt. Unsere Richtlinien beschreiben die Art und Weise der Nutzungen und regeln die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.