Grillstellen

Die offiziellen Grillstellen im Stadtgebiet sind frei zugänglich und können kostenlos benutzt werden. Sie werden durch den Werkhof der Stadt Romanshorn gepflegt und unterhalten. Die Grillstellen können weder reserviert noch für private Veranstaltungen exklusiv genutzt werden.
Öffnungszeiten
- Die Grillstellen dürfen täglich bei Tageslicht genutzt werden.
- Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt Nachtruhe.
- Das Campieren bei der Grillstelle ist verboten.
Ordnung und Verhalten
- Das Grillieren ist nur mit unbehandeltem Grillholz und ohne Brandbeschleuniger gestattet.
- Das Verbrennen von Grillholz zum Heizen ist untersagt.
- Ausserhalb der offiziellen Grillstellen ist es verboten, weitere Feuer- oder Grillstellen zu betreiben.
- Abspielen von Musik nur in Zimmerlautstärke und bis zur Dämmerung.
- Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen oder mitzunehmen. Das Verbrennen von Abfall ist verboten.
- Grillstellen sind sauber und vollständig aufgeräumt zu verlassen, damit sie für andere wieder nutzbar sind.
Sicherheit und Haftung
- Alle Nutzenden sind für die eigene Sicherheit eigenverantwortlich.
- Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.
- Das Feuer muss jederzeit beaufsichtigt werden.
- Die Stadt Romanshorn übernimmt keinerlei Haftung.
- Beim endgültigen Verlassen der Grillstelle ist das Feuer vollständig zu löschen.
- Bei starkem Wind oder laufender Sturmwarnung ist Feuern verboten bzw. die Grillstelle geschlossen.
- Bei Signalisation von Waldbrandgefahr ist die Grillstelle geschlossen. Feuer machen ist strengstens verboten.
Meldung von Missständen oder Verstoss gegen die Platzordnung
Stadt Romanshorn
Anlagen und Betriebe
Bahnhofstrasse 19
8590 Romanshorn
Tel. 058 346 84 30
anlagenundbetriebe@romanshorn.ch
Notruf
Tel. 112