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Parkplatzbewirtschaftung

Das Amt für Sicherheit vollzieht in der Stadt Romanshorn die Parkierungsvorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung. Der Vollzug beschränkt sich auf die Regelungen gemäss Ordnungsbussenverordnung und den vom Kanton an die Gemeinden zum Vollzug übertragenen Übertretungstatbeständen.

 Parkierungsreglement der Stadt Romanshorn

Parkierung in Romanshorn:
 

Blaue Zone

Blaue Zone zum Parkieren befinden sich in folgenden Strassen:

  • Alleestrasse
  • Alpenstrasse
  • Bahnhofstrasse
  • Bankstrasse
  • Hafenstrasse
  • Mittlere Gasse
  • Pestalozzistrasse
  • Seeblickstrasse
  • Sternenstrasse
  • Wasserwerkstrasse

Parkregime Blaue Zone: Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen muss keine Parkscheibe gestellt werden.

Gebührenpflichtige Parkplätze

Gebührenpflichtige Parkplätze befinden sich an folgenden Orten:

Parkplatz          Gebührenpflicht               max. Parkierungs-dauer Gebührenansatz                             
Seebad Minigolf 07:00 - 18:00 Uhr 5 Tage Fr. 1.00 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 6.00 für den ganzen Tag
Seebad 2 07:00 - 18:00 Uhr 5 Tage Fr. 1.00 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 6.00 für den ganzen Tag
Surfwiese 07:00 - 18:00 Uhr 5 Tage Fr. 1.00 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 6.00 für den ganzen Tag
Schlossberg 07:00 - 18:00 Uhr 1 Tag Fr. 1.50 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 8.00 für den ganzen Tag
Inseli 07:00 - 18:00 Uhr 1 Tag Fr. 1.50 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 8.00 für den ganzen Tag
See Promenade 07:00 - 18:00 Uhr 1 Tag Fr. 2.00 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 12.00 für den ganzen Tag
See 1 (Gustav Kahn) / See 2 (Panem) 07:00 - 18:00 Uhr unbeschränkt
(ausgenommen
 Veranstaltungen)

Fr. 2.00 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 12.00 für den ganzen Tag
Fr. 12.00 jeder weitere Tag

Kirchgasse 07:00 - 18:00 Uhr 1 Tag Fr. 1.50 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 8.00 für den ganzen Tag
Bahnhofplatz 07:00 - 19:00 Uhr 1 Stunde

Parkscheibe muss hinterlegt werden
(vgl. Parkregime Blaue Zone)

Gottfried-Keller-Strasse 07:00 - 18:00 Uhr 1 Tag Fr. 1.00 für 2 Stunden
Fr. 2.00 für 3 Stunden
Fr. 3.00 für 4 Stunden
Fr. 4.00 für 5 Stunden
Fr. 5.00 für den ganzen Tag
Weitenzelgstrasse
Feldeggstrasse
07:00 - 18:00 Uhr 1 Tag Fr. 1.00 für 2 Stunden
Fr. 2.00 für 3 Stunden
Fr. 3.00 für 4 Stunden
Fr. 4.00 für 5 Stunden
Fr. 5.00 für den ganzen Tag
Volksgarten / Neustrasse 00:00 - 24:00 1 Tag

Fr. 1.00 für 2 Stunden
Fr. 2.00 für 3 Stunden
Fr. 3.00 für 4 Stunden
Fr. 4.00 für 5 Stunden
Fr. 5.00 für den ganzen Tag

Parkhaus Bodan 00:00 - 24:00 unbeschränkt die ersten 30 Minuten sind kostenlos
Fr. 0.50 ab 30 Minuten bis 1 Stunde
Fr. 1.00 ab 2-4 Stunden (je Stunde)
Fr. 1.50 ab 5-7 Stunden (je Stunde)
Fr. 2.00 ab 8-16 Stunden (je Stunde)

Die Parkgebühren können Sie auch bargeldlos mittels Parkingpay und TWINT bezahlen.

Nächtliches Dauerparkieren

Das Parkieren in Romanshorn auf öffentlichem Grund ist gebührenpflichtig. Bei regelmässiger Sichtung (drei Sichtungen innert sechs Monaten) wird die Nachparkierungsgebühr in der Höhe von Fr. 30.--/Monat, gemäss Parkierungsreglement Art. 5 Abs. 2 fällig.

Parkieren mit Mobilitätseinschränkungen (Gehbehinderung)

Unter Beachtung von Art. 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung und Art. 20a der Verkehrsregelverordnung, können gehbehinderte Personen und Organisationen, welche diese transportieren, Parkierungserleichterungen in Anspruch nehmen. Zuständig dafür ist das Kantonale Strassenverkehrsamt Thurgau.

Merkblatt Gehbehindertenparkkarte

Gesuch um Abgabe einer Parkkarte für Gehbehinderte.pdf

Ausnahmebewilligungen

Für die Beantragung von anderen Ausnahmebewilligungen im Zusammenhang mit dem motorisierten Individualverkehr in Romanshorn nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.