Wegzug ins Ausland
Wenn Sie einen Wegzug ins Ausland geplant haben, ist das Steueramt vorgängig zu informieren. Bitte reichen Sie die Meldung sowie die weiteren Dokumente nur bei konkreten und zeitnahen Ausreiseabsichten ein. Für vorgängige Informationen zu einem allfälligen Wegzug stehen wir Ihnen gerne telefonisch (+41 58 346 83 30) zur Verfügung.
Wir bitten Sie hierfür die Meldung über geplanten Wegzug ins Ausland zu benutzen. Ausserdem ist zwingend eine bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bestimmen. Hierfür ist das Formular Spezialvollmacht in steuerlichen Angelegenheiten auszufüllen. Weiter bitten wir Sie so schnell wie möglich per E-Mail alle offenen Steuerausstände anzufragen. So erhalten Sie unverzüglich die Kontoauszüge, damit vor dem Wegzug alles beglichen werden kann. Zudem können Personen mit Niederlassungsbewilligung das Gesuch zur Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung ausfüllen.
Wir bitten Sie, uns die oben aufgeführten Formulare per E-Mail einzureichen. Anschliessend prüfen wir Ihre Situation und werden Sie über das weitere Vorgehen informieren.