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Umzugsmeldung

Meldefrist 14 Tage

Melden Sie uns einen Zuzug nach Romanshorn, einen Umzug innerhalb Romanshorn oder einen Wegzug von Romanshorn innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Meldung mit dem neuen Online-Service eUmzugCH - Umziehen leicht gemacht!

 

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht. Ausländerausweise der Kategorie «EU/EFTA» werden nach wie vor im Original benötigt, damit die neue Adresse eingetragen werden kann.

Meldung am Schalter:
 

Melden Sie Ihren Umzug in jedem Fall persönlich am Schalter, wenn:

  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie einen Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) anmelden möchten,
  • Sie als Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige/r Person aus einem anderen Kanton zuziehen (Gesuch um Kantonswechsel notwendig),
  • Sie ausländische/r Staatsangehörige/r mit Aufenthaltsbewilligung «F», «N» oder «S» zuziehen.

Benötigte Unterlagen und Kosten bei einem Zuzug:
 

Schweizer Staatsangehörige:

  • Heimatschein oder Geburtsschein (Kinder)
  • Mietvertrag
  • Nachweis einer schweizerischen Krankenversicherung
  • Angaben zu Beruf und Arbeitgeber
  • Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausländerausweis
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Mietvertrag
  • Bei einem Zuzug aus dem Ausland sind weitere Unterlagen je nach Zuzugsart gemäss Merkblatt des Migrationsamtes notwendig
  • Die Gebühren im Ausländerwesen sind unterschiedlich und vom Kantonalen Migrationsamt bestimmt. Das Einwohneramt ist für das Inkasso zuständig und verrechnet zusätzlich zu den anfallenden Gebühren pro erwachsene Person CHF 10.— und je Familie CHF 20.— für die Verarbeitung des Geschäftes.

Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz bitte persönlich am Schalter. Der Entscheid, ob Sie in Romanshorn einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen können, obliegt dem Einwohneramt und basiert auf den erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen und Kosten:

  • Heimatausweis
  • Mietvertrag
  • Die Anmeldung im Einwohnerregister ist kostenlos. die Verlängerung des Nebenwohnsitzes ist kostenpflichtig (Gebührentarif).