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Anmeldung in Romanshorn

Sie ziehen in die Stadt Romanshorn – Herzlich Willkommen!

Schön, dass Sie Romanshorn als Ihren neuen Wohnort gewählt haben. Wir sind Ihnen gerne behilflich, damit Sie sich schnell in Romanshorn zurecht finden.

Nachfolgend finden Sie eine Auflistung, welche Unterlagen wir zwingend benötigen, um eine Anmeldung tätigen zu können.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger:
- Heimatschein
- Mietvertrag
- Nachweis einer schweizerischen Krankenversicherung
- Angaben zu Ihrem Beruf und Arbeitsort

Ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines EU/EFTA-Staates:
- Ausländerausweis
- ausländischer Reisepass oder Personalausweis
- Mietvertrag
- Nachweis einer schweizerischen Krankenversicherung
- Angaben zu Ihrem Beruf und Arbeitsort

Ausländische Staatsbürgerbürgerinnen und Staatsbürger eines nicht-EU/EFTA-Staates, mit vorherigem Wohnsitz im Kanton Thurgau:
- Ausländerausweis
- ausländischer Reisepass oder Personalausweis
- Mietvertrag
- Nachweis einer schweizerischen Krankenversicherung
- Angaben zu Ihrem Beruf und Arbeitsort

Bei Zuzügen aus dem Ausland oder als Angehörige bzw. Angehöriger eines nicht-EU/EFTA-Staates, auch aus einem anderen Kanton, sind weitere unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen.
Hier kommen Sie zu den Merkblättern des Migrationsamtes Kanton Thurgau

Hundehalterinnen und Hundehalter:
Falls Sie Hundehalterin bzw. Hundehalter sind, denken Sie bitte daran, dass Sie uns eine Kopie des Heimtierpasses und der Haftpflichtversicherung zusenden. Sollte Ihr Hund schwerer als 15 Kilogramm sein, benötigen wir zudem den Sachkundenachweis.

Gesetzliche Grundlagen des Meldewesens:
Zivilgesetzbuch, Art. 22 - 26
Registerharmonisierungsgesetz
Registerharmonisierungsverordnung
Gesetz über das Einwohnerregister