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Hundekontrolle

Hunderegistrierung, Hundeversteuerung und Mutationsmeldungen:
Merkblatt Hundehaltung Romanshorn

Für die Anmeldung eines Hundes legen Sie uns bitte am Schalter folgende Unterlagen vor:

  • Heimtierpass
  • Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssummer über mindestens Fr. 3 Millionen
  • Sachkundenachweis, wenn der Hund ausgewachsen über 15 Kilogramm schwer ist; zu erbringen innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Hundes
  • Bezahlung der anteilmässigen Hundesteuer; fällig ab Erreichen des Alters von 5 Monaten des Hundes –  Gebührentarif

Mutationsmeldungen:
Bitte teilen Sie uns mit, wenn der oder die Halter/in des Hundes wechselt. Wenn Sie wegziehen, erwähnen Sie bitte die Hundehaltung, damit wir diese Mutation gleichzeitig vornehmen können. Wenn Ihr Hund stirbt, teilen Sie uns bitte telefonisch oder via E-Mail einwohneramt@romanshorn.ch das Sterbedatum mit.
 

Weiterführende Informationen:
Kantonale Gesetzgebung und Informationen:
Merkblatt zur Bewilligungspflicht in der Hundehaltung
Schweizerische Hundedatenbank AMICUS
Informationen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen: