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Schlichtungsbehörde in Mietsachen

Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller Probleme in mietrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Mietverhältnisses.

Das Sekretariat der Schlichtungsbehörde berät Sie gerne. Wenden Sie sich direkt an die Sekretariatsmitarbeitenden unter 058 346 83 40.

Zusammensetzung Kommission

Präsident Danilo Clematide
Vermieter-Vertreter:

Martin Meier
Daniel Müller

Mieter-Vertreter:

Mirjam Thierbach
Mathias Wottka

Aufgaben der Schlichtungsbehörde

  • Beratung in allen Mietfragen
  • Bei Streitigkeiten versuchen eine Einigung (Vergleich) zu erzielen
  • Entscheide zu fällen, im Rahmen der Befugnisse (Streitwert maximal Fr. 2000.-)
  • Klagebewilligung erteilen

Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos. Verfahren werden durch die Schlichtungsbehörde terminiert.

Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht mindestens aus je einem Vertreter der Vermieter und Mieter sowie einem unabhängigen Vorsitzenden.

Im Zusammenhang mit Mietverhältnisses sind die offiziellen kantonalen Formulare zu verwenden. Diese können sie online unter Hauseigentümerverband - Shop  oder am Informationsschalter der Stadtverwaltung an der Bahnhofstrasse 19 beziehen:

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