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Amtliche Beglaubigungen

Das Einwohneramt, als Teil der Stadtkanzlei, beglaubigt für Sie Kopien und Unterschriften.

Für Beglaubigungen von Kopien erstellt das Einwohneramt ab dem Original Kopien und beglaubigt diese. Für die Kopienbeglaubigung fallen Gebühren gemäss Ziffer 103 des Gebührentarifs an.

Für Beglaubigungen von Unterschriften legt die gesuchstellende Person die Originaldokumente vor. Die persönlich zu leistende Unterschrift darf erst in Gegenwart der Amtsperson erfolgen. Zwecks Identitätsprüfung müssen ein Pass oder eine Identitätskarte vorgezeigt werden.
Für die Unterschriften-Beglaubigung fallen Kosten gemäss Ziffer 103 des Gebührentarifs an.

Gebührentarif

Überbeglaubigung (Apostille)
Zusätzlich zur Beglaubigung durch eine öffentliche Behörde wie Stadtkanzlei/Einwohneramt müssen für das Ausland bestimmte Dokumente überbeglaubigt werden. Im Auftrag der Staatskanzlei ist dafür im Kanton Thurgau die kantonale Ausweisstelle zuständig. Die kantonale Ausweisstelle beglaubigt die Echtheit der Unterschrift des von einer öffentlichen Behörde ausgestellten Dokuments, nicht aber die Richtigkeit des Textinhalts.

Kantonale Ausweisstelle