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Taxibetrieb

Die Führung eines Taxibetriebes unterliegt der Gesetzgebung des Strassenverkehrsrechts und der, mit der berufsmässigen Personenbeförderung zusammenhängenden Chauffeurzulassungsverordnung (CZV).
Taxichauffeure benötigen zum berufsmässigen Personentransport (BPT) einen entsprechenden Führerschein. Zudem muss das Fahrzeug mit Fahrtenschreiber, Taxameter zur Preisbestimmung und einer Taxileuchte ausgerüstet sein.

Die Stadt Romanshorn regelt den Betrieb der Taxidienste und die Nutzung der Taxistandplätze im Taxireglement. Das Amt für Ordnung und Sicherheit steht Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.

Links:
Taxireglement der Stadt Romanshorn
Chauffeurzulassungsverordnung

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