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Gastgewerbe

Beschreibung Gastgewerbe

Die Stadtverwaltung ist zuständig für die Bearbeitung aller Gastrononomieangelegenheiten.
Gerne erteilen Ihnen unsere Mitarbeitenden Auskünfte zu den verschiedenen Bewilligungsarten, den einzureichenden Gesuchunterlagen sowie zum Prozedere bezüglich der weiteren Kontrollinstanzen, welche in das Bewilligungsprozedere miteinbezogen werden müssen.
Bitte bedenken Sie, dass ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Gesuches bis zur eigentlichen Bewilligungserteilung ca. 2 Monate vergehen.

Mehr Informationen unter:

Gastgewerbe

Beantragung einer Gastronomiebewilligung mit oder ohne Alkoholverkauf für:

  • Gastbetriebe
  • Beherbergungsbetriebe
  • Handel mit Alkohol

Gesetzgebung:

Gastgewerbegesetz
Gastgewerbeverordnung
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Nutzung des öffentlichen Grundes (gesteigerter Gemeingebrauch)