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Mieterschlichtungsstelle

Beschreibung Mieterschlichtungsstelle

Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller Probleme in mietrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Mietverhältnisses. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos. Verfahren werden durch die Schlichtungsbehörde terminiert.

Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht mindestens aus je einem Vertreter der Vermieter und Mieter sowie einem unabhängigen Vorsitzenden.

Zusammensetzung Kommission

Präsident Danilo Clematide
Vermieter-Vertreter

Daniel Müller
Martin Meier

Mieter-Vertreter Mirjam Thierbach
Mathias Wottka