Mieterschlichtungsstelle
Beschreibung Mieterschlichtungsstelle
Die Schlichtungsbehörde ist zuständig für die Behandlung aller Probleme in mietrechtlichen Angelegenheiten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Mietverhältnisses. Das Verfahren vor der Schlichtungsbehörde ist kostenlos. Verfahren werden durch die Schlichtungsbehörde terminiert.
Die Schlichtungsbehörde ist paritätisch zusammengesetzt und besteht mindestens aus je einem Vertreter der Vermieter und Mieter sowie einem unabhängigen Vorsitzenden.
Zusammensetzung Kommission
Präsident | Danilo Clematide |
Vermieter-Vertreter |
Daniel Müller |
Mieter-Vertreter | Mirjam Thierbach Mathias Wottka |
Artikel | Preis | Link | Dateien |
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Amtliche Formulare Kanton Thurgau | gratis | Amtliche Formulare Kanton Thurgau | |
Begehren an Schlichtungsbehörde | gratis | Begehren an die Schlichtungsbehörde Romanshorn.pdf |