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Richtplan Hafenareal 2002

Der Richtplan Hafenareal umfasst das Gebiet der historisch gewachsenen Hafen- und Bahnanlagen von der Hafenstrasse bis zum Naturschutzgebiet Aachmündung sowie von der Bankstrasse/Neustrasse bis zum Seeufer. Er wurde vom Gemeinderat Romanshorn am 1. Oktober 2002 erlassen und vom Regierungsrat am 1. April 2003 (teilweise) genehmigt und ist behördenverbindlich.