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Schutzplan 2000

Der Schutzplan 2000 wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Romanshorn am 2. Oktober 2000 erlassen und vom Regierungsrat am 7. August 2001 genehmigt. Er ist für die Grundeigentümer verbindlich.

 

Der Schutzzonenplan ist Teil des Rahmennutzungsplans. Er wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Romanshorn am 2. Oktober 2000 zusammen mit dem Zonenplan und dem Baureglement erlassen und vom Regierungsrat am 7. August 2001 genehmigt. Er ist für die Grundeigentümer verbindlich. Schutzplan Romanshorn 2000

Die Bestimmungen zum Schutz von Natur- und Kulturobjekten finden sich in Art. 56 ff. des Baureglements. Baureglementsbestimmungen zu Schutzplan 2000