Kommunaler Richtplan 2000
Der Kommunale Richtplan 2000 wurde vom Gemeinderat Romanshorn am 27. Juni 2000 erlassen und vom Regierungsrat am 7. August 2001 genehmigt. Nach § 15 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) bilden Richtpläne die Grundlage für die übrigen Planungsmassnahmen und sind behördenverbindlich.
Der Richtplantext ist Teil des Kommunalen Richtplans. Er wurde zusammen mit der Richtplankarte vom Regierungsrat des Kantons Thurgau am 7. August 2001 genehmigt und wurde damit für alle kantonalen, regionalen und kommunalen Behörden verbindlich. Kommunaler Richtplan Romanshorn 2000 - Richtplankarte
Die Richtplankarte ist Teil des Kommunalen Richtplans. Sie wurde zusammen mit dem Richtplantext vom Regierungsrat des Kantons Thurgau am 7. August 2001 genehmigt und wurde damit für alle kantonalen, regionalen und kommunalen Behörden verbindlich. Kommunaler Richtplan Romanshorn 2000 - Richtplantext
Der Planungsbericht hat orientierenden Charakter. Ortsplanungsrevision Romanshorn 2000 - Planungsbericht
Zu Beginn der Ortsplanungsrevision fand im Jahr 1995 eine breit angelegte öffentliche Mitwirkung statt. Kommunaler Richtplan Romanshorn 2000 - öffentliche Mitwirkung