Direkt zum Inhalt springen

Teiländerungen an Richtplan

Nach Abklärungen und kleineren Anpassungen der Stadt beim kommunalen Richtplan Romanshorn läuft seit kurzem das kantonale Genehmigungsverfahren wieder.

Der kommunale Richtplan wurde vom Stadtrat am 23. April 2019 erlassen und beim kantonalen Departement für Bau und Umwelt (DBU) zur Genehmigung eingereicht. Einer Besprechung beim Kanton folgten im September 2019 die Definition offener Punkte, welche die Stadt abarbeitete und im April 2020 abschloss. Einige Themen blieben jedoch offen. Während dieser weiteren Abklärungen wurde das Genehmigungsverfahren sistiert.

Nun zeigten die aufwendigen Abklärungen kürzlich, dass kein grundlegender Anpassungsbedarf am 2019 eingereichten kommunalen Richtplan besteht. Als Konsequenz wurde die Sistierung des kantonalen Genehmigungsverfahrens kürzlich aufgehoben.

Kleinere Teilanpassungen nahm der Stadtrat jedoch beispielsweise bezüglich Industrie vor. Die Aufnahme des Erweiterungsgebiets Industrie in Richtung Kreisel von Amriswiler- und Hofstrasse wird nicht weiter verfolgt. Zudem sind insgesamt 6.2 Hektaren Wohn- und Mischgebiet in den Bereichen Oberhofen und Loche planerisch verortet worden, was bislang lediglich grossflächig dargestellt wurde. Bei der kantonalen Richtplananpassung "Kleinsiedlungen" sind die Siedlungsgebietszuweisungen der bestehenden Weilerzonen zu klären. Hier wurde ein Hinweis aufgenommen. Konzessionierte Anlagen wurden im Richtplan neu explizit ausgewiesen.   

Der kommunale Richtplan ist Teil der Kommunalplanung. Er hat, abgestimmt auf die übergeordneten Richtpläne, die raumwirksamen Tätigkeiten zu koordinieren und die künftige Entwicklung des Gemeindegebietes aufzuzeigen. Kommunale Richtpläne sind behördenverbindlich.

Weitere Informationen hier lesen