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Mitwirkung: Kommunaler Richtplan und Rahmennutzungsplan

Der Stadtrat legt Anpassungen am kommunalen Richtplan und am Rahmennutzungsplan zur Mitwirkung vor. Damit will er die noch bestehenden Lücken in der Bauordnung schliessen und somit Rechtssicherheit schaffen. Die Anpassungen sind wichtig, damit sich die Stadt Romanshorn weiterentwickeln kann.

Das Departement für Bau und Umwelt genehmigte den kommunalen Richtplan und den Rahmennutzungsplan mit Ausnahmen. Für die nicht genehmigten oder strittigen Punkte, die noch nicht in Kraft gesetzt werden konnten oder durch das Verwaltungsgericht entschieden werden müssen, wurden Lösungen erarbeitet. Diese werden nun in einem ersten Schritt der öffentlichen Mitwirkung unterstellt.

Auflage vom vom 13. Januar bis 1. Februar 2023 – Infoabend am 19. Januar 2023

Die nachgeführten Grundlagen sind vom 13. Januar 2023 bis zum 1. Februar 2023 bei der Bauverwaltung, Bahnhofstrasse 13, und online auf www.romanshorn.ch/rahmennutzungsplan und www.romanshorn.ch/richtplan zur Einsichtnahme publiziert. Zudem findet am 19. Januar 2023, 18.30 Uhr, ein Informationsanlass in der Aula des Primarschulhauses Rebsamen statt.

Nach der Mitwirkung folgen allfällige Anpassungen und die öffentliche Auflage, bevor dann die Gemeindeversammlung über die Anpassungen entscheidet. Diese hat der Stadtrat auf den 26. Juni 2023 festgelegt.

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Änderungen und Dossier: www.romanshorn.ch/rahmennutzungsplan und www.romanshorn.ch/richtplan

Anpassungen am kommunalen Richtplan und am Rahmennutzungsplan: Die Mitwirkung startet am 13. Januar 2023. Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller