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Rahmennutzungsplan

Der Rahmennutzungsplan ist gemäss § 8 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) Teil der Kommunalplanung. In der Stadt Romanshorn besteht der Rahmennutzungsplan aus dem Baureglement, dem Zonen- und dem Schutzplan. Gemäss Art. 21 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) sind Nutzungspläne für jedermann verbindlich.

Teilinkraftsetzung Rahmennutzungsplan

Nachführung Rahmennutzungsplan - Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2023

Nachführung Rahmennutzungsplan – öffentliche Auflage vom 10. bis 29. März 2023

Gegenstand der öffentlichen Auflage sind folgende Dokumente:
Anpassungen Baureglement
Anpassungen Zonenplan

Nachfolgende Dokumente haben informativen Charakter:
Planungsbericht vom 16. Februar 2023

Nachführung Rahmennutzungsplan – Mitwirkung

Der Stadtrat legt Anpassungen am kommunalen Richtplan und am Rahmennutzungsplan zur Mitwirkung vor. Damit will er die noch bestehenden Lücken in der Bauordnung schliessen und somit Rechtssicherheit schaffen. Die Anpassungen sind wichtig, damit sich die Stadt Romanshorn weiterentwickeln kann.

Mitwirkung vom vom 13. Januar bis 1. Februar 2023 – Infoabend am 19. Januar 2023

Revision Rahmennutzungsplan - ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 2. Juli 2020

Revision Rahmennutzungsplan – öffentliche Auflage vom 6. bis 25. März 2020

Gegenstand der öffentlichen Auflage sind folgende Dokumente:

Nachfolgende Dokumente haben informativen Charakter:

Die Revision des Schutzplanes erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Revision Rahmennutzungsplan – öffentliche Information und Mitwirkung vom 12. Januar bis 12. März 2018

Gegenstand der öffentlichen Information und Mitwirkung vom 12. Januar bis 12. März 2018 waren folgende Dokumente:

Nachfolgende Dokumente haben informativen Charakter:

Rahmennutzungsplan 2001, mit Änderungen:

Nachfolgende Dokumente haben orientierenden Charakter:

Medienberichterstattung