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Einsprachen zu Gestaltungsplan Sonnenfeld abgewiesen

Der Stadtrat Romanshorn hat die sechs gegen den Gestaltungsplan für die Wohnüberbauung auf dem Sonnenfeld-Areal eingegangenen Einsprachen abgewiesen. Der Gestaltungsplan wird nun dem kantonalen Departement für Bau und Umwelt zur Genehmigung eingereicht.

Mit dem Gestaltungsplan Sonnenfeld auf der Parzelle 1128 werden die planungs- und baurechtlichen Rahmenbedingungen für eine Bebauung festgelegt. Die Unterlagen lagen bis 13. März 2024 öffentlich auf. Die Bauherrschaft plant auf dem Areal Wohnungen in verschiedenen Grössen.

Die gleichzeitig öffentlich aufgelegte Aufhebung des Gestaltungsplans Sonnenfeld Süd vom 21. März 2002, gegen die keine Einsprachen eingingen, wird ebenfalls zur Genehmigung eingereicht.


 

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