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Steueramt

Beschreibung Steueramt

Stand der Bearbeitung der Steuererklärungen 2022
Information der kantonalen Steuerverwaltung Thurgau (Stand 03.01.2024)

Die Situation mit einem aktuellen Veranlagungsstand per Ende 2023 von rund 35% ist nicht nur für Sie, sondern auch für uns unbefriedigend und entspricht nicht unserem Leistungsauftrag. Der aktuelle Veranlagungsrückstand ist Resultat des massgeblichen Bevölkerungswachstums, dem akuten Fachkräftemangel einhergehend mit dem nicht länger aufschiebbaren Ersatz einer technologisch veralteten Veranlagungssoftware so wie der damit verbundenen jahrelangen personellen Unterbesetzung. Die Amtsleitung hat die ihr möglichen Massnahmen eingeleitet, um den Rückstand aufzuholen. Diese Massnahmen werden ihre Wirkung mittelfristig entfalten. Die Veranlagungsexpertinnen und -experten der kantonalen Steuerverwaltung Thurgau geben in Zusammenarbeit mit den Gemeindesteuerämtern ihr Bestes, um die Veranlagungen so zeitnah wie möglich vorzunehmen. Damit der Steuererklärungseingang sichergestellt und Synergieeffekte genutzt werden können, sind wir Ihnen für die fristgerechte Einreichung der Steuererklärungen dankbar. Auf Grund einer fehlenden Veranlagung besteht kein Anrecht darauf, die Steuererklärung nicht einzureichen oder Steuerrechnungen nicht zu bezahlen.

Die Steuererklärungen werden strikt nach deren Eingang bearbeitet. Wir bitten Sie daher um Geduld, wenn Ihre Steuerveranlagung länger als üblich auf sich warten lässt und bedanken uns für Ihr Verständnis.
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Steuererklärung mit e-Fisc ausfüllen
Bitte beachten Sie bei der elektronischen Übermittlung der Daten, dass die Steuererklärung erst als eingereicht gilt, wenn die unterschriebene elektronische Quittung beim Steueramt eingereicht wurde.
Steuererklärungen, welche die diagonale Aufschrift "unvollständig" tragen, gelten als nicht ausgefüllt und werden zurückgesandt.

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