Direkt zum Inhalt springen

Wahlen und Abstimmungen

 

Abstimmungsmöglichkeiten

Für Ihre Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des Stimmmaterials zulässig. Im gleichen Haushalt lebende Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe gegenseitig vertreten. Bei der brieflichen Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:

  • Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das dem Abstimmungsmaterial beigelegte Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite.
  • Legen Sie das verschlossene Stimmzettelcouvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten. Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen eingetroffen sein.

Das Fensterkuvert kann

  • frankiert der Post übergeben werden
  • in den Briefkasten der Stadtverwaltung eingeworfen werden
  • an der Urne abgegeben werden

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Stimmzettelcouvert nicht verschlossen ist
  • sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden
  • sich im Stimmzettelcouvert mehrere gleiche Stimmzettel befinden
  • der Stimmzettel nicht handschriftlich ausgefüllt ist
  • der Stimmzettel ehrverletzende Anmerkungen aufweist
  • Stimmzettel und Stimmrechtsausweis im gleichen Couvert (Stimmzettelcouvert) verpackt sind

2. Vorzeitige Stimmabgabe

Die persönliche vorzeitige Stimmabgabe ist jeweils eine Woche vor dem Abstimmungswochenende von Montag bis Freitag während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten beim Stimmregisterführer (Einwohneramt) möglich.

3. Persönliche Stimmabgabe an der Urne

  • Die Stimmberechtigten müssen an der Urne persönlich stimmen. Eine Stellvertretung ist zulässig.
  • Das Abstimmungslokal der Stadt Romanshorn befindet sich in der Stadtverwaltung, Bahnhofstrasse 19.

Urnenöffnungszeiten

  • Freitag       17.30 bis 19.00 Uhr
  • Samstag       17.30 bis 19.00 Uhr
  • Sonntag                            09.00 bis 11.00 Uhr

Urnenstandort

Stadtverwaltung Romanshorn
Parterre
Bahnhofstrasse 19
8590 Romanshorn