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Berufsbeistandschaft

Die Berufsbeistandschaft arbeitet gemäss massgeschneiderten, den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person angepassten Aufträgen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Arbon.

Mit einer Beistandschaft werden auf Antrag an und nach intensiver Prüfung durch die KESB Menschen in persönlichen, finanziellen, administrativen und rechtlichen Belangen unterstützt, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst genügend zu vertreten und/oder ihre Verpflichtungen sachgerecht wahrzunehmen und so Gefahr laufen, materiellen Schaden zu erleiden oder nötige finanzielle Leistungen nicht zu erhalten.

Die Beistandsperson erfüllt die Aufgabe im Interesse der betroffenen Person, nimmt soweit möglich auf deren Meinung Rücksicht und achtet deren Willen, das Leben den Fähigkeiten entsprechend nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Gegenüber der Behörde ist die Beiständin oder der Beistand mit der Vorlegung des Inventars und der Rechnungsführung sowie einer zweijährlichen Berichterstattung zur Rechenschaft verpflichtet.

Die Berufsbeistandschaft kann nur auf Anordnung der KESB tätig werden, ist also nicht direkt als Dienstleistungserbringerin anfragbar.

Kontaktpersonen Berufsbeistandschaft