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Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung bildet das oberste Organ in der Politischen Gemeinde, welche in der Regel zweimal jährlich einberufen wird. Die Gemeindeversammlung besteht aus der Gesamtheit der in der Gemeinde niedergelassenen stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger. Zu den Gemeindeversammlungen wird, mindestens 14 Tage im Voraus, im amtlichen Publikationsorgan «Seeblick» eingeladen.

Die Gemeindeversammlung wird gemäss Art. 13 der Gemeindeordnung einberufen:

  • zur Budgetgemeinde
  • zur Rechnungsgemeinde
  • auf Beschluss des Stadtrates, wenn dringliche Geschäfte vorliegen
  • auf Verlangen von 350 Stimmberechtigten, wenn beim Stadtrat ein schriftliches Begehren unter Angabe der Gründe eingereicht wurde

Die Gemeindeversammlungen finden in der Regel in der Aula der Kantonsschule oder in der Evangelischen Kirche Romanshorn statt.

Folgende Gemeindeversammlungen stehen im Jahr 2024 an:
 

Rechnungsgemeinde

6. Mai 2024, 19.30 Uhr

Budgetgemeinde

6. November 2024, 19.30 Uhr