Parkplatzbewirtschaftung
Das Amt für Sicherheit vollzieht in der Stadt Romanshorn die Parkierungsvorschriften der Strassenverkehrsgesetzgebung. Der Vollzug beschränkt sich auf die Regelungen gemäss Ordnungsbussenverordnung und den vom Kanton an die Gemeinden zum Vollzug übertragenen Übertretungstatbeständen.
Parkierungsreglement der Stadt Romanshorn
Parkierung in Romanshorn:
Blaue Zone
Blaue Zone zum Parkieren befinden sich in folgenden Strassen:
- Alleestrasse
- Alpenstrasse
- Bahnhofstrasse
- Bankstrasse
- Hafenstrasse
- Mittlere Gasse
- Pestalozzistrasse
- Seeblickstrasse
- Sternenstrasse
- Wasserwerkstrasse
Parkregime Blaue Zone: Fahrzeuge dürfen an Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 8.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde in der Blauen Zone parkiert werden. Bei einer Ankunftszeit zwischen 11.30 und 13.30 Uhr gilt die Parkerlaubnis bis 14.30 Uhr. Bei einer Ankunftszeit zwischen 18.00 und 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen muss keine Parkscheibe gestellt werden.
Gebührenpflichtige Parkplätze
Gebührenpflichtige Parkplätze befinden sich an folgenden Orten:
| Parkplatz | Gebührenpflicht | max. Parkierungs-dauer | Gebührenansatz |
|---|---|---|---|
| Seebad Minigolf | 07:00 - 18:00 Uhr | 5 Tage | Fr. 1.00 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 6.00 für den ganzen Tag |
| Seebad 2 | 07:00 - 18:00 Uhr | 5 Tage | Fr. 1.00 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 6.00 für den ganzen Tag |
| Surfwiese | 07:00 - 18:00 Uhr | 5 Tage | Fr. 1.00 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 6.00 für den ganzen Tag |
| Schlossberg | 07:00 - 18:00 Uhr | 1 Tag | Fr. 1.50 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 8.00 für den ganzen Tag |
| Inseli | 07:00 - 18:00 Uhr | 1 Tag | Fr. 1.50 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 8.00 für den ganzen Tag |
| See Promenade | 07:00 - 18:00 Uhr | 1 Tag | Fr. 2.00 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 12.00 für den ganzen Tag |
| See 1 (Gustav Kahn) / See 2 (Panem) | 07:00 - 18:00 Uhr | unbeschränkt
(ausgenommen Veranstaltungen) |
Fr. 2.00 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
|
| Kirchgasse | 07:00 - 18:00 Uhr | 1 Tag | Fr. 1.50 pro Stunde, bis zu 5 Stunden
Fr. 8.00 für den ganzen Tag |
| Bahnhofplatz | 07:00 - 19:00 Uhr | 1 Stunde |
Parkscheibe muss hinterlegt werden
|
| Gottfried-Keller-Strasse | 07:00 - 18:00 Uhr | 1 Tag | Fr. 1.00 für 2 Stunden
Fr. 2.00 für 3 Stunden Fr. 3.00 für 4 Stunden Fr. 4.00 für 5 Stunden Fr. 5.00 für den ganzen Tag |
| Weitenzelgstrasse
Feldeggstrasse |
07:00 - 18:00 Uhr | 1 Tag | Fr. 1.00 für 2 Stunden
Fr. 2.00 für 3 Stunden Fr. 3.00 für 4 Stunden Fr. 4.00 für 5 Stunden Fr. 5.00 für den ganzen Tag |
| Volksgarten / Neustrasse | 00:00 - 24:00 | 1 Tag |
Fr. 1.00 für 2 Stunden
|
| Parkhaus Bodan | 00:00 - 24:00 | unbeschränkt | die ersten 30 Minuten sind kostenlos
Fr. 0.50 ab 30 Minuten bis 1 Stunde Fr. 1.00 ab 2-4 Stunden (je Stunde) Fr. 1.50 ab 5-7 Stunden (je Stunde) Fr. 2.00 ab 8-16 Stunden (je Stunde) |
Die Parkgebühren können Sie auch bargeldlos mittels Parkingpay und TWINT bezahlen.
Nächtliches Dauerparkieren
Das Parkieren in Romanshorn auf öffentlichem Grund ist gebührenpflichtig. Bei regelmässiger Sichtung (drei Sichtungen innert sechs Monaten) wird die Nachparkierungsgebühr in der Höhe von Fr. 30.--/Monat, gemäss Parkierungsreglement Art. 5 Abs. 2 fällig.
Parkieren mit Mobilitätseinschränkungen (Gehbehinderung)
Unter Beachtung von Art. 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung und Art. 20a der Verkehrsregelverordnung, können gehbehinderte Personen und Organisationen, welche diese transportieren, Parkierungserleichterungen in Anspruch nehmen. Zuständig dafür ist das Kantonale Strassenverkehrsamt Thurgau.
Merkblatt Gehbehindertenparkkarte
Gesuch um Abgabe einer Parkkarte für Gehbehinderte.pdf
Ausnahmebewilligungen
Für die Beantragung von anderen Ausnahmebewilligungen im Zusammenhang mit dem motorisierten Individualverkehr in Romanshorn nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.