McDonald's: Rekurse abgewiesen
Das kantonale Departement für Bau und Umwelt (DBU) hat zwei Rekurse gegen die vom Stadtrat Romanshorn im Mai 2021 erteilte Baubewilligung für ein McDonald's-Restaurants abgewiesen.
Die Rekurse bezogen sich mehrheitlich auf befürchtetes Littering, Mehrverkehr oder Lärm. Das erste Baugesuch datierte vom Frühling 2020. Nach neun Einsprachen überarbeitete McDonald's das Gesuch und reichte es im Juli 2020 mit baulichen Optimierungen der Stadt Romanshorn erneut ein, worauf wiederum neun Einsprachen eingingen. Im Mai 2021 erteilte der Stadtrat die Baubewilligung, wobei Einsprachepunkte teilweise geschützt wurden, beispielsweise mit reduzierten Betriebszeiten. Gegen die Bewilligung gingen zwei Rekurse ein.
Das DBU als Rekursinstanz hat die Rekurse nun abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. So wurde unter anderem festgehalten, dass der am Standort geplante Drive-In zonenkonform sei und sowohl der geplante Betrieb des Drive-Ins, wie der des Restaurants die lärmschutzrechtlichen Planungswerte respektiere. Auch sei die zu erwartende Verkehrszunahme im Vergleich zum bestehenden Verkehr sehr gering, demzufolge auch nicht von einer wahrnehmbaren Zunahme der Lärmimmissionen auszugehen sei.
Einer der Rekursparteien sprach das DBU zudem die Legitimation zur Einspracheberechtigung ab. Es schützte den Entscheid der Stadt Romanshorn als Vorinstanz und wies materiell die Rekurse vollumfänglich ab. Ob seitens Rekurrenten gegen die Entscheide des DBU vom 17. März 2022 Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben wurde, ist derzeit noch nicht bekannt.
Wie bereits früher kommuniziert, ist für den Individualverkehr eine Ein- und Ausfahrt an der Kreuzlingerstrasse sowie eine Einfahrt an der Reckholdernstrasse vorgesehen. Mit grösstmöglicher Distanz zur Kreuzung sind die Einfahrten an der Kreuzlingerstrasse sowie die Ausfahrt in die Kreuzlingerstrasse verkehrssicher ausgestaltet. Die Sichtverhältnisse sind gut, auch halten die Ausfahrten genügend Abstand zu den Fussgängerstreifen ein, womit die Verkehrssicherheit insgesamt gewährleistet ist.
Zur Vermeidung von Littering sieht das Betriebskonzept aktive Massnahmen der Bauherrschaft vor, die Bestandteil der Baubewilligung der Stadt sind. Dazu gehören neben Abfallvermeidung und -verminderung auch Massnahmen auf dem eigenen Gelände (Abfalleimer, Gästeinformation etc.) sowie Aufräumtouren ausserhalb. Dabei wird nicht nur eigener Abfall, sondern auch fremder Müll eingesammelt.