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Stadt will gelbe Parkplätze legalisieren

Die Stadt Romanshorn wird beim Kanton für zehn gelbe Parkplätze einen Antrag auf Verkehrsanordnung stellen sowie die Plätze mittels ordentlichem Verfahren konzessionieren.

Betroffen sind acht Parkplätze der Spitex sowie zwei vor der Apotheke an der Bahnhofstrasse. Sie gehörten zuvor zur blauen Zone und wurden gelb ummarkiert. Der Stadtrat hat das Dossier kürzlich nochmals geprüft. Sowohl von der Spitex wie von der Apotheke liegen Anträge auf Erteilung einer Konzession zur Nutzung vor. Der Stadtrat sieht bei allen zehn gelb markierten Parkplätzen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt: Es bestehe ein ausgewiesenes Bedürfnis und es würden keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen entgegenstehen. Entsprechend durchlaufen die zehn Plätze ein ordentliches Verfahren.

So wird der Entwurf der Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren) im Amtsblatt veröffentlicht und in der Bauverwaltung Romanshorn während 20 Tagen zur Einsicht aufgelegt. Ein Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Entscheidungsinstanz ist das Departement für Bau und Umwelt des Kantons. Gegen dessen Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Parallel dazu legt die Stadt die Konzession für die Sondernutzung des öffentlichen Grundes während 20 Tagen auf. Dagegen kann während der Auflagefrist Einsprache erhoben werden.

Währenddessen belässt die Stadt aus Gründen der Verhältnismässigkeit die gelben Markierungen. Nicht betroffen ist der gelb markierte Behindertenparkplatz an der Bahnhofstrasse, der die rechtliche Grundlage im Behindertengleichstellungsgesetz hat. Er wurde in Zusammenarbeit mit Pro Infirmis Thurgau realisiert.

Bild: Stadt Romanshorn/Rolf Müller

 

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